ARTIKEL BESCHREIBUNG
Simplex EP Härter 1L Standard #SPM6430QQ1
SPM 6430 1L – Epoxidhärter
1 Liter des Härters PM.6430 ermöglicht es Ihnen, die richtige Menge an Mischung mit einem schnell trocknenden Epoxid-Primer PM.1422 vorzubereiten. RE. Mit einem empfohlenen Mischungsverhältnis von 3:1 (vollvonum) oder 4:1 (nach Gewicht) können Sie mit 1 Liter Härter eine langlebige und widerstandsfähige Epoxidbeschichtung auf einer mittelgroßen Oberfläche herstellen, abhängig von der Struktur und Absorptionsfähigkeit des Substrats. Das nach Belangen verwendete Produkt bietet einen wirksamen Schutz vor Korrosion, Chemikalien, Abrieb und mechanischen Beschädigungen und unterstützt Projekte, die einen robusten Schutz erfordern. PM.6430 ist eine praktische Lösung für professionelle Anwendungen und kleinere Werkstattarbeiten.
Weitere Angaben finden Sie beim Hersteller / Sicherheitsdatenblatt
WER SIND WIR
Die Lacklieferanten UG ist aus der Praxis raus entstanden. Wir sind nicht nur Verkäufer sondern „Leute vom Fach“. Ihre Fragen können wir daher sach- und fachgerecht beantworten. Detaillierte Produktbeschreibungen zu den hier angebotenen Artikeln, finden sie beim jeweiligem Hersteller auf der Homepage. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei Ihrem Einkauf.
VOC VERORDNUNG
Nach Einführung der am 01.01.2007 VOC Verordnung” (2004/42/EC oder 1999/13/EC). sind alle Betroffen die damit Handeln. Aus diesem Grund müssen sich Händler absichern, dass z.B. Kunden, die diese Lacke verwenden, auch nur für die zugelassenen Bereiche der VOC Verordnung anwenden. Anwendungsbeispiele in der VOC Verordnung sind, wo nicht VOC zugelassene Lacke verwendet werden dürfen: Restaurierung von Oldtimer Befüllung Aerosol-Spraydosen Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr sowie der für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte – Lackierung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden Industrielackierung (z.B. Kunststoffteile ohne Fahrzeugbezug) VOC-gerecht bedeutet: Vom Füller bis zum Decklack Umweltgerechte Produkte, wie sie der Gesetzgeber verlangt seit 1. Januar 2007 – trat die EU-Lösemittel-Richtlinie in Kraft. Sie definiert strengere Grenzwerte für die Emission von Lösemitteln in die Umwelt. Seitdem dürfen in der Autoreparatur-Lackierung nur noch Materialien verwendet werden, die den neuen Vorgaben entsprechen. Der Käufer bestätigt mit dem Kauf der Ware, das er mit den Richtlinien Vertraut ist und von den Lacklieferanten UG ausreichend informiert wurde. Die Verantwortung hierfür geht mit dem Kauf des Artikels an den Käufer über.
SICHERHEITSDATENBLATT – Epoxy-Grundierfüller

4,4′-Isopropylidenediphenol, oligomeric reaction products with 1-chloro-
2,3-epoxypropane
H226 – Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
H411 – Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P280 – Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen.
P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P273 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P261 – Einatmen von Dampf vermeiden.
P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.
P391 – Verschüttete Mengen aufnehmen.
Achtung! Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen. Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen
entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.
SICHERHEITSDATENBLATT – Epoxy Härter

Butan-1-ol
Xylol
N-(2-Aminoethyl)-N‘-[3-(trimethoxysilyl)propyl]ethylendiamin
Ethylendiamin
2,2′-Iminodi(ethylamin)
H226 – Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 – Verursacht schwere Augenschäden.
H335 – Kann die Atemwege reizen.
H336 – Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
P280 – Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen.
P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P301 + P310, P331 – BEI VERSCHLUCKEN: Sofort
GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P305 + P351 + P338, P310 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang
behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.






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